Tarife / Kosten
Tarifstufen / Festlegung
Die Eltern tragen grundsätzlich die vollen Kosten (Tarifstufe 18) für die schulergänzende Betreuung. Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse die volle Übernahme nicht zulassen, kann eine Reduktion (Tarifstufen 1-17) gewährt werden. Die Bemessung erfolgt gemäss Beitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung.
Die Eltern bezichtigen mit der Anmeldung die Übernahme der Vollkosten oder reichen bis am 31. Juli 2021 das untenstehende Formular "Antrag reduzierter Elternbeitrag" ein. Fehlt der Antrag oder ist er unvollständig werden die Vollkosten verrechnet. Die Bemessung gilt jeweils für ein Schuljahr. Quellensteuerpflichtige reichen das Beilageformular zusammen mit dem Antrag um einen reduzierten Elternbeitrag ein.
Monatstarif
Der monatliche Tarif setzt sich aus der Anzahl der Betreuungsmodule (Frühbetreuung, Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung A bzw. B) pro Woche multipliziert mit Faktor 3.08 zusammen (39 Schulwochen minus 10 Ausfalltage auf 12 Monate verteilt).
Dokumente
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Beitragsreglement familienerganzende Kinderbetreuung | Download | 0 | Beitragsreglement familienerganzende Kinderbetreuung |
Antrag reduzierter Elternbeitrag | Download | 1 | Antrag reduzierter Elternbeitrag |
Antrag reduzierter Elternbeitrag, Beilage QST | Download | 2 | Antrag reduzierter Elternbeitrag, Beilage QST |
Vertragsbedingungen 2023/24 | Download | 3 | Vertragsbedingungen 2023/24 |